Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung: 19. Januar 2022

I. Geltungsbereich

(1) Die Misiek & Schielke GbR erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

(2) Insgesamt oder teilweise von diesen AGB abweichende AGB des Kunden erkennt die Misiek & Schielke GbR nicht an, es sei denn, die Misiek & Schielke GbR hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die Misiek & Schielke GbR in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

II. Allgemeines

(1) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Misiek & Schielke GbR hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia‐Positive, Papierbilder, Still‐Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

III. Urheberrecht an Lichtbildern

(1) Der Misiek & Schielke GbR steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) Überträgt die Misiek & Schielke GbR Nutzungsrechte an seinen Werken, ist ‐ sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde ‐ jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Misiek & Schielke GbR.

(4) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

(5) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Misiek & Schielke GbR, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Misiek & Schielke GbR zum Schadensersatz.

IV. Angebot, Auftragserteilung, Vertragsschluss/-beendigung

(1) Der Misiek & Schielke GbR steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) Überträgt die Misiek & Schielke GbR Nutzungsrechte an seinen Werken, ist ‐ sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde ‐ jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Misiek & Schielke GbR.

(4) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

(5) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Misiek & Schielke GbR, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Misiek & Schielke GbR zum Schadensersatz.

V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(1) Für die Herstellung von Lichtbildern und die Erstellung von Webseiten oder Social Media-Kanälen wird je nach Vereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor‐ und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei der digitalen Nachbearbeitung von Foto- oder Videoprodukten ist eine kostenlose Korrekturschleife im vereinbarten Preis enthalten. Für jede weitere Korrektur, die mit einem zeitlichen Aufwand bei der Misiek & Schielke GbR verbunden ist, wird der vereinbarte Stundensatz zu Grunde gelegt. Ist kein Stundensatz vereinbart worden, so liegt dieser bei 100,00 € (Abrechnung im 30-Minuten-Takt mit 50 % des vollen Stundensatzes).

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Misiek & Schielke GbR bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die erstellen Lichtbilder, Webseiten oder Social Media-Kanäle Eigentum der Misiek & Schielke GbR.

(4) Hat der Auftraggeber der Misiek & Schielke GbR keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder, Webseiten oder Social Media-Kanäle gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch‐technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Misiek & Schielke GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

VI. Mängelansprüche

(1) Die Misiek & Schielke GbR haftet lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihr selbst erbrachten Leistungen. Im Übrigen tritt die Misiek & Schielke GbR Ansprüche wegen Mängel aus Produktionsaufträgen, die von Drittfirmen übernommen wurden, an die Kunden ab.

(2) Die Misiek & Schielke GbR haftet nicht für die Richtigkeit aller der Misiek & Schielke GbR überlassenen Textangaben, Fotos und Illustrationen und deren Nutzung. Für fernmündlich durchgegebene Korrekturen übernimmt die Misiek & Schielke GbR keine Haftung.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Kunden über. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Misiek & Schielke GbR, stellt er sie von der Haftung frei.

(3) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen in jedem Falle unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. 

(4) Jegliche Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber Korrekturen ohne Einschaltung der Misiek & Schielke GbR selbst durchführt.

(5) Die genannten Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung des Produktes bei dem Kunden.

VII. Haftung

(1) Die Misiek & Schielke GbR haftet nur dann für Schäden, wenn sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Misiek & Schielke GbR zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Haftung von der Misiek & Schielke GbR auf den Schaden beschränkt, der für die Misiek & Schielke GbR bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung für Schäden aus Verzug und anfänglicher Unmöglichkeit ist der Höhe nach auf den Betrag der einzelvertraglich vereinbarten Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die vertraglich vereinbarte Jahresgebühr beschränkt.

(2) Die Haftung der Misiek & Schielke GbR wegen Personenschäden, abgegebener Garantien, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

IX. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Misiek & Schielke GbR übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs‐ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.